Donnerstag, Juli 06, 2017

Bischof July aus Württemberg, James Meredith aus Mississippi, die Homo-Ehe und die Diskriminierung

Am Tag nach dem Amtanstritt von John F. Kennedy im Januar 1962 machte sich  der 29-jährige junge amerikanische Schwarze James H. Meredith auf den Weg zur Universität von Mississippi, um sich als erster Schwarzer an dieser Universität einzuschreiben. Zuvor hatte er neun Jahre lang in der US-Luftwaffe gedient und zwei Jahre in Jackson/Mississipi ein College besucht. Seine Bewerbung wurde ebenso wie eine zweite Bewerbung abgelehnt.
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Text/Bild Wikipedia: 
Am 1. Oktober 1962 wurde Meredith [schließlich] der erste dunkelhäutige Student an der Ole Miss; US-Marshals begleiteten ihn auf seinem Weg zur Universität.
 Seine Einschreibung, die Gouverneur Ross R. Barnett verhindern wollte, führte zu Gewalt auf dem Oxford-Campus. Bundestruppen und US-Marshals wurden vom US-Präsidenten Kennedy an die Universität entsandt. Während der Gewaltausbrüche starben zwei Menschen, darunter der französische Journalist Paul Guihard.  48 Soldaten und 30 US-Marshals wurden verwundet. Barnett wurde zu einer Geldbuße von 10.000 US-Dollar und einer Gefängnisstrafe verurteilt.


Deutscher Bundestag: 
"Die Ehe steht in Deutschland zukünftig auch homosexuellen Paaren offen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag, 30. Juni 2017, den unveränderten Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (18/6665, 18/12989) in namentlicher Abstimmung."
Schwäbisches Tagblatt 6. Juli 2017:
»Nach dem klaren Votum im Deutschen Bundestag am vergangenen Freitag ist es für den Tübinger Synodalen Harald Kretschmer „eine Selbstverständlichkeit“, dass auch die Evangelische Kirche Württemberg ihren Trausegen auf gleichgeschlechtliche Ehepaare ausweitet. Doch die Landeskirche tut sich damit offensichtlich schwer. [...] Für die Offene Kirche ist nach dem Bundestagsbeschluss eindeutig, dass auch gleichgeschlechtliche Ehepaare unter die Trauordnung der Landeskirche fallen. [...] Einst sei auch die Ordination von Frauen heftig abgelehnt worden, heute sei sie in der Evangelischen Kirche eine Selbstverständlichkeit. [...] Für die Offene Kirche ist nach dem Bundestagsbeschluss eindeutig, dass auch gleichgeschlechtliche Ehepaare unter die Trauordnung der Landeskirche fallen. In einer Presseerklärung vom Montag appelliert sie außerdem an den Oberkirchenrat, „auf das im staatlichem Recht bezugnehmende Kirchenrecht zu achten und keine disziplinarischen Maßnahmen gegen Pfarrerinnen und Pfarrer einzuleiten, die verschieden- oder gleichgeschlechtliche Trauungen vornehmen“. [...] «
 "Initiative Regenbogen"

»Die ersten 16 Kirchengemeinden zwischen Heilbronn und Tuttlingen überreichten am 9. Juli 2016 dem Landesbischof und der Präsidentin der Württembergischen Evangelischen Landessynode in Heilbronn eine öffentliche Erklärung:
"Wir sind offen:
- für Lesben und Schwule in unserer Gemeinde
- für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
- für Pfarrerinnen und Pfarrer, die mit ihrer Partnerin/ihrem Partner im Pfarrhaus leben wollen.
Für uns ist es selbstverständlich, dass Lesben und Schwule zur Kirchengemeinde gehören. Menschen unterschiedlicher Lebensformen und sexueller Identitäten sind willkommen!“« [Pressemeldung]
 
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Böblingen Juni 2016:
Segnung von Homo-Ehen ausdrücklich verboten

 
I.
Die Segnung homosexueller Paare ist in den meisten evangelischen Landeskirchen erlaubt. In Württemberg nicht - daran ist "ein rebellischer Dekan aus Böblingen" deutlich erinnert worden:
Der Stadtdekan hatte am 25. Juni in der Böblinger Stadtkirche den Lebensbund eines lesbischen Paars öffentlich gesegnet, obwohl die Landeskirche solche Handlungen verbietet.
Landesbischof Frank Otfried July hatte das vor der Landessynode als nicht akzeptabel bezeichnet. [...]
Anschließend ließ der Landesbischof mitteilen, der Böblinger Stadtdekan habe zugesagt, "sich künftig an die landeskirchlichen Ordnungen zu halten und sein Fehlverhalten nicht zu wiederholen". Ob es disziplinarische Schritte gegen den Böblinger Stadtdekan gegeben hat, wollte er nicht kommentieren.

II.
Ebenso verfuhr Landesbischof July mit der evangelischen Stuttgarter Prälatin Arnold, die die Schirmherrschaft für den Christopher-Street-Day Sommer 2017 in Stuttgart ("Gay Pride") übernommen hat.
In unwürdiger Weise kanzelte er die Prälatin öffentlich ab:
„Mir ist vollkommen bewusst, dass nach den Diskussionen der vergangenen Tage diese Informationen möglicherweise weitere Polarisierungen und Emotionalisierungen hervorrufen. Frau Prälatin Arnold bedauert, dass unbeabsichtigter Weise der Eindruck entstanden ist, dass sie den Entscheidungsprozessen der Landessynode zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat. Sie will zu dem Gelingen ­dieses Prozesses künftig beitragen“, sagt ­July in einem offenen Brief. 

In den meisten EKD-Kirchen ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare möglich. Erst im April hatte die badische evangelische Landeskirche eine vollständige Gleichstellung der Trauungen von Hetero- und Homosexuellen beschlossen. In Württemberg sind öffentliche Homo-Segnungen dagegen durch zwei Synodenbeschlüsse und ein Rundschreiben des Oberkirchenrats aus dem Jahr 2001 ausdrücklich verboten.[Quelle]
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Ich hatte einen Traum:

23 Gemeinden sind bisher Mitglied
bei der Initiative Regenbogen


Im Herbst des Lutherjahres 2017 - ich glaube es war der 31. Oktober - erklären sich PfarrerInnen aus evangelischen  Kirchengemeinden in Heilbronn, Biesigheim, Ludwigsburg, Stuttgart, Böblingen, Reutlingen und Tuttlingen (nicht aber aus Tübingen) bereit, synchron an einem Sonntagmorgen in ihren 7 Kirche sieben gleichgeschlechtliche Paare kirchlich zu trauen.

Das Vorhaben führt zu Tumulten und Unruhen vor den besagten 7 Kirchen. Lautstark versuchen fundamentalistische ChristInnen in sog. "Demos für alle Christen" an diesen Tagen die kirchlichen Trauungen zu verhindern. Auf ihren Transparenten liest man: "Genug! - Was Gott geschaffen hat, muss nicht auch noch kirchlich heiraten!".
Der Landesbischof hatte schon im Vorfeld allen beteilgten  PfarrerInnen disziplinarische nebst zusätzlich zu erwartenden Höllenstrafen angedroht: Denn die Ruhe und die Einheit in der württembergischen evangelischen Kirche seien in Gefahr.
Er erinnerte in seinen Predigten und in Presseerklärungen an Martin Luther, der schon vor fast genau 500 Jahren gegen jegliche Unruhe und Polarisierung in der Christenheit angepredigt habe:  Ruhe und Einheit in der Kirche seien die erste Christenpflicht, so Luthers in seiner ersten von insgesamt 96 Thesen, die er damals, am 31. Oktober 1517, an der Schlosskirche in Wittenberg anschlug. 

Schließlich lässt die Bundeskanzlerin Bundespolizei und 7x7 Bundes-Marshals nach Württemberg entsenden, dazu 77 Engel aus den Himmlischen Heerscharen, um den Unruhen ein Ende zu bereiten und die heiratswilligen Ehepaare in die Kirchen zum Trau-Altar zu geleiten. -

Der Landebischof wird wegen Verstoß gegen das Deutsche Allgemeine Gleichstellungs-Gesetz AGG und die europäischen Antidiskriminierung-Gesetze vom Europäischen Gerichtshof für Menschrechte in Straßburg zu einer Geldstrafe von 10.000 Dollar verurteilt. Kardinal (und Ex-Papst) Ratzinger legt zusammen mit Kardinal Joachim Meisner im Vatikan Berufung gegen dieses Urteil ein.
Ach so:
Im Traum verzichtet der Landesbischof selber zunächst auf eine Berufung gegen das Urteil. Er zieht sich für einige Wochen zur Meditation und zum Gedichte-Schreiben in den Schwarzwald zurück.  Als Lektüre nahm er im Traum zwei Bücher mit: Martin Luther: Von der Freiheit eines Christenmenschen. Und Henry David Thoureau: Civil Obedience (in der amerikanischen Original-Sprache).  - Vielleicht weil Thoureau am 12. Juli 2017 seinen 200. Geburtstag feiert...

The End 


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