Freitag, Oktober 10, 2014

TTIP: Warum hat die Bundesregierung ein so starkes Interesse am Investorenschutz?



Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA
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[...] Warum hat die Bundesregierung ein so starkes Interesse am Investorenschutz?

Herr Krajewski: Deutschland hat ihn erfunden. 
1959 schloss die Bundesregierung erstmals ein solches Abkommen mit Pakistan.
Inzwischen gibt es 130 dieser Verträge mit anderen Staaten - so viele wie sonst nirgendwo.
Nach dem 2. Weltkrieg hatte Deutschland keine militärischen Möglichkeiten, wollte als Handels- und Exportmacht aber trotzdem seine Wirtschaftsinteressen schützen. Deswegen wählte man den Weg, dass deutsche Unternehmen das Recht bekamen, vor speziellen Schiedsgerichten zu klagen, wenn beispielsweise ihr Eigentum in einem Entwicklungsland enteignet wird und die dortige Justiz nicht verlässlich ist.

Ist ein solches Interesse heute noch berechtigt?

Herr Krajewski: Grundsätzlich ja.
Das Ziel sollte aber sein, den nationalen Rechtsschutz in Entwicklungs- und Schwellenländern so auszubauen, dass Investoren dort Gehör finden können.
Man könnte auch überlegen, einen internationalen Investitionsgerichtshof einzurichten, ähnlich dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Vorteil: Verhandlungen fänden öffentlich vor einem ordentlichen Gericht statt, das einseitiger Parteinahme für Wirtschaftsinteressen unverdächtig. [...]

Quelle und der ganze Text.
taz - zahl ich!
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Markus Krajewski.
Der 45-Jährige ist Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Seine Spezialisierung liegt im Wirtschaftsvölkerrecht.


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