Europäische Immigranten vor New York 1892 (Quelle) |
"Besuchen Sie die Freiheitsstatue und das Ellis Island Immigration Museum. Beide sind mit der Fähre vom Battery Park leicht und schnell erreichbar. Lassen Sie sich die historischen Hallen und Gänge auf Ellis Island, wo über 12 Millionen Einwanderer erstmals amerikanischen Boden betraten, auf keinen Fall entgehen!" (Quelle)
Laut einer Volkszählung in den USA im Jahr 2000
geht man davon aus, dass ungefähr 40 % aller US-Bürger Vorfahren haben, die über Ellis Island eingewandert sind.
Waren diese Millionen Europäer, die in die USA einwanderten, eigentlich eher Asylbetrüger oder Scheinflüchtlinge, oder Wirtschaftsflüchtlinge oder politisch verfolgt oder ....?
Eins weiß ich sicher:
Direkt nach dem zweiten Weltkrieg wanderte die Hälfte meiner Vorfahren aus der Eltern-Generation in die USA aus, ins warme Kalifornien. Ich denke, man müsste sie heute als "Wirschafts-Flüchtlinge" bezeichnen: Sie erwarteten im "Land der unbegrenten Möglichkeiten" für sich ein besseres Leben als im zerbombten Deutschland. Heute habe ich nur einen Vetter und eine Cousine in Deutschland. Alle anderen sind heute US-Amerikaner mit amerikansichen Kindern und Kindeskindern. - Eine Minderheit ist in Deutschland geblieben.
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DER SPIEGEL vom 9.9.1991 |
Die Kapazitäten lagen aber oft bei der doppelten Anzahl an Menschen. So waren es z.B. 1907 allein 1,25 Millionen Menschen, die auf Ellis Island registriert wurden. Über Ellis Island wanderten die armen EinwanderInnen ein. Als Passagiere der 3. Klasse und der Zwischendecks wurden sie untersucht, befragt, kontrolliert, geprüft, registriert und selektiert. Passagiere der 1. und 2. Klasse konnten nach einer kurzen Visitation und Registrierung an Bord ohne gesundheitliche, mentale, politische und literarische Prüfung von den großen Schiffen an Land gehen. Der Erwerb einer teuren Schiffspassage und die damit bewiesene Finanzkraft ließen sie für die US-Regierung als nützlich und unverdächtig erscheinen.
Ellis Island, wurde als gateway, als Tor zur Neuen Welt bezeichnet. Bei vielen ImmigrantInnen erhielt Ellis Island aber den Beinamen „isle of tears“ - „Insel der Tränen“. Die Einwanderungsgesetze der USA wandelten sich dermaßen restriktiv, dass vielen Menschen die Einreise verwehrt wurde und sie abgeschoben wurden.
1954 wurde das Lager geschlossen. (Quelle)
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Deutschland I:
"In keinem anderen europäischen Land wurden Geflüchtete so herzlich empfangen wie hier."
> Siehe auch
Deutschland II:
"Aber es wurden auch nirgends so viele Unterkünfte angegriffen."
26 Brandanschläge zählt das Bundeskriminalamt (BKA) sein Jahresbeginn 2015. Es spricht von einer "neuen Quantität und Qualität" der Taten:
Das Bundeskriminalamt teilte in Wiesbaden mit, seit Jahresbeginn seien landesweit 437 Straftaten registriert worden. Überwiegend handle es sich um Sachbeschädigungen, Propaganda-Delikte und Volksverhetzung. Allerdings hätten die Taten zuletzt eine neue Qualität erreicht. Bei 59 Fällen handle es sich um Gewalttaten, davon 26 Brandanschläge. - Im vergangenen Jahr waren etwa 200 Straftaten gegen Asylunterkünfte gemeldet worden. (Quelle)
Weissach, Baden-Württemberg, September 2015 (Quelle: taz) |
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Feiner, wichtiger Unterschied I
■■Leserbrief betr.: „Asylstandards sind nicht zu halten“, taz vom 21. 9. 15 "In ihrer Eingangsfrage zum Interview mit Boris Palmer zitieren Sie Art. 16 a GG: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Was allerdings im nächsten Absatz des Gesetzestextes steht, bleibt unerwähnt. Dort ist definiert,
wer nicht (!) Anspruch auf Asyl hat:
nämlich alle, die aus einem Land der EU einreisen oder aus einem Drittstaat, in dem die Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt sind. Bei diesem Passus handelt es sich um die berühmte Verschärfung des Asylrechts, wie sie in den 90er Jahren beschlossen wurde. Darüber hinaus ist der Terminus „politisch verfolgt“ nach Auslegung des Bundesverfassungsgerichts so zu interpretieren, dass allgemeine Notsituationen wie Armut, aber auch Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen keinen Anerkennungsgrund darstellen. Wenn also im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingskrise über eine Verschärfung des Asylrechts diskutiert wird, ist das eine Scheindebatte und eine Täuschung der Öffentlichkeit.
Denn die Staatsorgane müssten theoretisch nur die bestehenden Gesetze anwenden, und man könnte fast alle Syrer wieder zurückschicken." [> siehe auch]
"Die meisten Flüchtlinge aus Syrien haben de facto gar keinen Anspruch auf Asyl, weil sie nach deutschem Recht gar nicht „politisch verfolgt“ sind. Hierüber herrscht auch bei vielen deutschen Politikern eine große Verwirrung. Zumal dann, wenn zum Beispiel gefordert wird, dass „Kriegsflüchtlinge“ kein „Asyl“ erhalten sollten, wenn sie sich schon vor der Flucht nach Deutschland in einem Nachbarland Syriens in Sicherheit befunden haben u. ä.
Es wird also gar nicht verstanden, auf welcher Grundlage diese Flüchtlinge überhaupt bei uns sind. Denn die Aufnahme erfolgt gar nicht per Asylrecht, sondern basierend auf der Genfer Flüchtlingskonvention nach §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes [siehe unten] im Ausländerrecht „aus humanitären Gründen“. Der feine, aber wichtige Unterschied: Die Aufnahme ist eine politischen Ermessensentscheidung und geschieht nicht auf der Grundlage eines einklagbaren juristischen Anspruchs."
[Ende des Leserbriefs]
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Bei dem Begriff "Flüchtlinge muss man unterscheiden
zwischen
- Flüchtlinge im engeren Sinn (Juristisch sind nur diese "Flüchtling"!) und
- Flüchtlinge im weiteren Sinn.
Juristisch sind "Flüchtlinge" nur diejenigen Ausländer, die in Deutschland als solche durch einen Verwaltungsakt anerkannt sind. In diesem juristischen Sinn sind die sogenannten "De-Facto-Flüchtlinge" keine Flüchtlinge im engeren Sinne, da sie rechtkräftig ausreisepflichtig sind.
Ebenso gelten Asylsuchende juristisch nicht als Flüchtlinge, da erst in einem Verfahren festzustellen wird, ob ihnen ein Aufenthaltsrecht als Asylant zusteht; andernfalls sind sie ausreisepflichtig. (Quelle)
Aufenthaltsgesetz § 22
Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat. Im Falle des Satzes 2 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
§23 / §24 / §25 / §26
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Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“- wie der eigentliche Titel der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) lautet – wurde am 28. Juli 1951 verabschiedet. (Quelle) |
"Flüchtlinge werden zur Flucht gezwungen;
Migranten suchen zumeist aus eigenem Antrieb, Möglichkeiten ihren wirtschaftlichen Status zu verbessern.
Auch sogenannte 'Boatpeople', die sich in Booten von der afrikanischen Küste nach Europa aufmachen, sind überwiegend Migranten.
Während Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen beschließen auszuwandern, noch durch ihren Heimatstaat geschützt sind, müssen Flüchtlinge ihre Heimat verlassen, weil ihr Heimatland sie nicht mehr schützen kann oder will. Diese unterschiedlichen Schicksale und Beweggründe wirken sich auf die rechtliche Stellung im Ankunftsland aus:
Während Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen beschließen auszuwandern, noch durch ihren Heimatstaat geschützt sind, müssen Flüchtlinge ihre Heimat verlassen, weil ihr Heimatland sie nicht mehr schützen kann oder will. Diese unterschiedlichen Schicksale und Beweggründe wirken sich auf die rechtliche Stellung im Ankunftsland aus:
Während Staaten in Bezug auf Migranten weitestgehend frei sind, über ihre Aufnahme zu entscheiden, sind sie durch internationale Abkommen verpflichtet, den Schutz von Flüchtlingen zu garantieren.
Auf der Suche nach Schutz in einem anderen Land, müssen Flüchtlinge häufig gefährliche Wege in Kauf nehmen. Weil sie ihre Heimat überstürzt verlassen mussten oder die entsprechenden Behörden im Land fehlen, haben Flüchtlinge oft keine Reisedokumente bei sich. Deshalb bleibt ihnen meist keine andere Möglichkeit, als sich skrupellosen Schleppern anzuvertrauen, die sie über die Grenze bringen. Viele bezahlen für die Reise in eine bessere Zukunft nicht nur viel Geld, sondern auch mit ihrem Leben."
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Feiner, wichtiger Unterschied II (Fortsetzung)
■■Leserbrief betr.: „Asylstandards sind nicht zu halten“, taz vom 21. 9. 15"Der feine, aber wichtige Unterschied:
Die Aufnahme [von Flüchtlingen] ist eine politischen Ermessensentscheidung und geschieht nicht [wie bei AsylbewerberInnen] auf der Grundlage eines einklagbaren juristischen Anspruchs.
Ich weiß nicht, warum in der augenblicklichen Debatte dieser Sachverhalt nicht benannt wird. Manchmal entsteht der Eindruck, dass auch die verantwortlichen Politiker kein Interesse haben, Asyltitel und Flüchtlingstitel auseinanderzuhalten. Dabei steckt darin einige Brisanz.
Denn was spricht dagegen, sich das ganze Asylanerkennungsverfahren für jeden einzelnen syrischen Flüchtling zu ersparen und den Kriegsflüchtlingstitel unmittelbar zusprechen? Praktisch passiert das ja bereits, wenn die Leute die Grenze überschreiten. Warum erspart man also dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht die ganze Arbeit? Man käme mit den Integrationsmaßnahmen schneller voran."
[Ende des Leserbriefs]
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Wir schaffen das!
Wollen "wir"(?) diese Art der Einwanderung überhaupt bewältigen?
I.
Der Historiker Jörg Baberowski kritisiert die Flüchtlingspolitik scharf.
Deutschland überlasse es illegalen Einwanderern, "darüber zu entscheiden, wer kommen darf und wer bleiben darf." - Das Gespräch ( 5 1/2 Minuten) |
Palmer kritisiert Asylpolitik - und Willkommenskultur als Werbung
In der Asylpolitk positioniert sich der Grüne Boris Palmer anders als seine Partei. Zustimmung findet er zur Zeit mehr bei der CDU als bei den Grünen. Wir sprachen mit ihm über die Belastbarkeit Deutschlands und Europas angesichts des Flüchtlingszustroms, über sichere Herkunftsstaaten und über die Reaktionen der Grünen auf seine Ansichten.
"Die Frage ist, was schaffen wir? Die Flüchtlinge hier unterzubringen auf Feldbetten, in leeren Gewerbehallen und Häusern, in Turnhallen? Ja, natürlich, das schaffen wir. Wenn Länder wie Jordanien oder der Libanon Millionen unterbringen können, dann können wir das auch. Aber wenn sich die Frage in die Zukunft richtet, wenn es also um Integration geht – Integration in den Arbeitsmarkt, in den Wohnungsmarkt, in das Bildungssystem – dann fehlt mir im Moment erstens die Zahl der Flüchtlinge, auf die wir uns einstellen sollen. Und zweitens fehlen mir die Mittel und die Instrumente, um diese Herausforderung zu bewältigen."
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