Donnerstag, Dezember 05, 2019

Leitkultur und Umerziehung in Xinjiang/China und in Bayern

Die gute Nachricht: In Bayern gibt es ein Landesverfassungsgericht.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag, 3. Dezember 2019, das von der CSU im Jahr 2016 im Landtag mit absoluter Mehrheit verabschiedete Integrationsgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Für verfassungswidrig erklärte das Gericht eine zentrale Bestimmung des Inegrations-Gesetzes, wonach Sicherheitsbehörden Personen allein aufgrund von Zweifeln an ihrer Einstellung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu einem Grundkurs über deren Werte verpflichtet können.[...]
Darüber hinaus verletze die Verpflichtung von Rundfunkanstalten, die in der Präambel des Gesetzes skizzierte „Leitkultur“ in ihrem Programm zu vermitteln, das Recht auf freie Meinungsäußerung. [...]
Es war diese „Leitkultur“, ein Begriff, den Friedrich Merz vor zwei Jahrzehnten in den politischen Diskurs eingebracht hatte, die vor vier Jahren vor allem in den Reihen der CSU ein bemerkenswertes Revival erlebte. Obwohl mittlerweile nicht weniger umstritten, trug man das Konzept eines verbindlichen deutschen Wertekanons vor allem in den Reihen der CSU monstranzartig vor sich her. Im Blick hatte man dabei vornehmlich muslimische Zuwanderer und Flüchtlinge. 2016 dann goss der Landtag, in dem die CSU damals noch über eine absolute Mehrheit verfügte, die Leitkultur in Gesetzesform.
[Quelle
Die schlechte Nachricht: In Xinjiang gibt es kein Landesverfassungsgericht. (Oder?) 

Ähnlichkeiten/Parallen :
  1. In China wie in Bayern dominiert seit Jahrzehnten eine Partei, KPCh bzw. CSU. 
  2. In beiden Ländern gibt es eine Leitkultur (die chinesisch-"kommunistische" bzsw. die  "deutsch"-"bayerische"-"christliche").
  3. In beiden Ländern geht es gegen MuslimInnen
  4. In beiden Ländern sollen vor allen Dingen Muslime umerzogen werden.  
  5. Beide Parteien verstoßen gegen ihre eigenen nationalen Gesetze bzw. die eigene Verfassung.
  • "China verstößt in Xinjiang gegen eigene Gesetze" schreibt die Deutsche Welle:
    "Durch die 'China Cables' ist nochmal deutlich geworden, dass es sich in Xinjiang um ein System von Internierungslagern handelt, in dem Personen über einen langen Zeitraum - von in der Regel einem Jahr - festgehalten werden." Dabei dürfe Freiheitsentzug auch in China nur auf Grundlage eines auf nationaler Ebene beschlossenen Gesetzes geschehen, was gleich dreimal festgeschrieben sei: In der Verfassung, im Gesetzgebungsgesetz und im Verwaltungsstrafengesetz.
    "Aber es gibt kein Gesetz in China, das erlaubt, dass man Personen zum Zweck der ideologischen Umerziehung für ein Jahr oder länger in solche geschlossenen Anstalten stecken darf", fügt Katja Drinhausen hinzu.
    [Expertin für chinesisches Recht beim Berliner Forschungsinstitut MERICS.] In diesem Zusammenhang verweist ihre Fachkollegin Eva Pils vom Londoner King's College auf Paragraph 238 des chinesischen Strafgesetzbuchs. Dort wird ungesetzliche Freiheitsberaubung unter Strafe gestellt. Macht sich ein "Staatsdiener unter Missbrauch seines Amtes" dieses Verbrechens schuldig, erhält er sogar das höchste der vorgesehen möglichen Strafmaße. Insgesamt lässt sich also sagen, dass Chinas Position, in Xinjiang gehe alles mit rechten Dingen zu, auf schwachen Füßen steht, um es vorsichtig auszudrücken.

Die gute Nachricht: In Bayern gibt es keine Umerziehungs-Lager. Nur Radio.
Siehe oben:
  • Darüber hinaus verletze die Verpflichtung von Rundfunkanstalten, die in der Präambel des Gesetzes skizzierte „Leitkultur“ in ihrem Programm zu vermitteln, das Recht auf freie Meinungsäußerung.[a.a.O.]

Siehe auch: 

Deutsche Leitkultur - Deutsche Zitate

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