Sonntag, Juni 17, 2018

17. Juni 2018: Die Flüchtlingskrise hätte verhindert werden können. Die Migrationswelle hat drei Hauptgründe

Die Flüchtlingskrise hätte verhindert werden können, meint die türkische Zeitung KARAR:
Karar (Beschluss) ist eine türkische Tageszeitung mit Redaktionssitz in Istanbul.
Sie erscheint seit April 2015.
Sie gilt als Organ von Dissidenten im Umfeld der
Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP).

Erscheinungsweise täglich,
verkaufte Auflage (Januar 2017): 52.197 Exemplare
[Wikipedia]
"Die Migrationswelle hat drei Hauptgründe. 
  1. Der erste sind Kriege und politische Instabilität. Hätte man nicht auf Frankreichs Anregung hin in Libyen militärisch eingegriffen, wäre es von dort nicht zur massenhaften Flucht nach Italien, Spanien und Malta gekommen. Hätte man im Krieg in Syrien rechtzeitig eingegriffen, wäre die Flüchtlingswelle über Griechenland und Bulgarien nach Europa ausgeblieben. Hier hat Europa ganz klar versagt. 
  2. Der zweite Grund ist das wirtschaftliche Ungleichgewicht. Solange es zwischen der EU und ihren Nachbarn rund um das Mittelmeer ein Wohlstandsgefälle gibt, wird es bei der Masseneinwanderung bleiben. Diese Länder brauchen die Hilfe Europas. 
  3. Der dritte Grund ist das Demokratiedefizit. Wenn die EU wirklich wollte, könnte sie helfen, demokratische Strukturen in den Nahostländern zu installieren.
Man könnte noch vielmehr tun, doch wahrscheinlich wird weiterhin nichts passieren. Das Flüchtlingsproblem wird das Schicksal Europas bestimmen." [Quelle]

Wohl wahr?
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Türkischer Imbiss in Tübingen
Siehe auch:
Quelle

Samstag, Juni 16, 2018

Will die CSU Angela Merkel stürzen? (Oder feuert Merkel Seehofer?)

"Will die CSU Angela Merkel stürzen?" ...
... wurde Bayerns Ex-Ministerpräsident Günther Beckstein am 16. Juni (2018) vom Deutschlandfunk gefragt.  Zum An-Hören!


"Nein.", sagt Beckstein.
"Es geht aber um eine wichtige Sachfrage, und da wollen wir nur, dass das, was eigentlich das geltende Recht ist, was ich übrigens als Innenminister mal mitverhandelt habe, nämlich Dublin III, dass das angewendet wird, und da heißt es, dass das Asylverfahren in dem Land durchgeführt wird, in dem jemand das erste Mal den Boden der EU betritt. Das wird in anderen europäischen Ländern auch so angewendet, zum Beispiel in Frankreich, zum Beispiel in Österreich, und das wollen wir auch in derselben Weise anwenden."  [...]  [Quelle]
Siehe! auch:
Schon vor einer Generation, um 1990, wusste man, was auf Westeuropa und Deutschland an Flüchtenden zukommen könnte oder würde. Deutschland war damals - unter Kanzler Kohl (1982 - 1998) deshalb auch nicht untätig und hatte frühzeitig reagiert: Mit der Änderung des Grundgesetzes, der Einfügung des Artikels 16a in das Grundgesetz im Jahr 1993. Dieser Artikel sollte sicher stellen , dass praktisch kein einziger Asybewerber seinen Fuß auf deutschen(!) Boden setzen konnte - es sei denn, er würde mit dem  Fallschirm über Deutschland abspringen und beim Berühren des deutschen Bodens seinen Asylantrag stellen. - Zu Lasten all der Länder, in denen Flüchtende zum ersten Mal europäischen(!) Boden betreten, also in der Regel zu Lastenj eines europäischen Landes mit einer Küste zum Mittelmeer: Spanien, Griechenland, Italien... .

Beckstein:
"Wir gehen ja nicht einen Sonderweg in Europa, sondern wir gehen den Weg, der nach europäischem Recht vorgesehen ist und der vom wichtigsten Partner, Frankreich, auch in genau derselben Weise vorgenommen wird. Wer in einem anderen Land schon registriert ist und dort sein Asylverfahren hat, der wird dorthin zurückgeschickt. So machen das die Franzosen, und ich halte es für richtig, wenn das auch wir in Deutschland so machen."
[...] "Seehofer hat die Aufgabe, unverzüglich Ordnung in das Asylverfahren zu bringen".

[Quelle]

Man könnte fragen,  wann Recht zu Unrecht wird oder wurde ... .
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K.-H. Meier-Braun zu Migrationspolitik
Kulturzeit-Gespräch mit dem Journalisten: Was ist das Hauptmerkmal der Migrationspolitik in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg? Ein Gespräch mit dem Journalisten Karl-Heinz Meier-Braun über Migrationspolitik. (ca. 6 Minuten)

Quelle
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Und was machen die Anderen?
- Was macht Frankreich?
Tatsächlich lehnt Frankreich seit 2015 in zunehmender Weise die Registrierung von Asylanträgen ab und schiebt sogenannte „Dubliner“, Flüchtlinge, die zuvor bereits in einem anderen EU-Staat um Asyl gesucht hatten, in die zuständigen Länder ab. 
Im Juli 2016 hat das Innenministerium die Polizeipräfekturen in ganz Frankreich angewiesen, „systematisch“ die Regeln der Dubliner Verträge anzuwenden. Parallel dazu hat die Grenzpolizei namentlich am Übergang zu Italien bei Ventimiglia an der Côte d'Azur die Anweisung, mögliche Asylbewerber, und unter ihnen auch schutzbedürftige unbegleitete Minderjährige, an der Einreise zu hindern. Laut Berichten von humanitären Organisationen wie Oxfam wurden dabei Kinder misshandelt oder illegal ohne Verpflegung inhaftiert. [...] Laut der offiziellen Statistik
hat Frankreich 2015, gestützt auf Dublin, in 11.657 Fällen eine Rückschaffung von Flüchtlingen in ein anderes europäisches Land beantragt, 2016 waren es mit 25.693 mehr als doppelt so viele. (Quelle)


Wer in der EU Asyl beantragen will, muss das in dem Mitgliedsstaat tun, in den er als erstes einreist. Dieses Land ist für die Bearbeitung des Antrags zuständig. Grob zusammengefasst, ist das der Grundsatz des sogenannten Dublin-III-Abkommens, einem der Grundpfeiler der Asylregelungen innerhalb der EU. [Quelle]
Siehe auch: Hintergrund
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Was macht die Türkei?

3,9 Millionen Flüchtlinge leben nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks inzwischen in der Türkei, das sind mehr als in jedem anderen Land der Welt; 
3,5 Millionen von ihnen sind Menschen aus Syrien – allein in Istanbul sollen es um die 700.000 sein. Weniger als 10 Prozent von ihnen leben in Lagern, die Mehrheit zieht zu Verwandten und Bekannten, taucht in die Anonymität der Großstädte ein – und sie sind meist sich selbst überlassen.
Eine offizielle Arbeitserlaubnis besitzen nur die wenigsten, die bürokratischen Regularien sind kompliziert. Die meisten Menschen arbeiten deshalb in Bereichen, für die die Bezeichnung informeller Sektor zutrifft. [...] Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan betrachtet die syrischen Flüchtlinge als „Gäste“ – sie genießen „zeitweiligen“, aber keinen „internationalen Schutz“, sind daher zwar registriert, dürfen aber kein Asyl beantragen. Sie können bleiben – für einige Zeit. [...] schließlich unterstützt die EU – als Teil der EU-Türkei-Vereinbarung – mit insgesamt 6 Milliarden Euro die Flüchtlingshilfe in der Türkei, um die Flüchtlinge und Mi­gran­ten von Europa fernzuhalten. Die Gelder werden projektbezogen vergeben: Die erste Tranche von 3 Milliarden Euro wurde vor zwei Jahren bewilligt, die Auszahlung der zweiten Tranche ist so gut wie beschlossen. Ein Gremium aus Vertretern von EU-Kommission und Mitgliedstaaten entscheidet über die zu fördernden Projekte und die Partnerorganisationen, die türkischen Vertreter haben darin nur eine beratende Funktion.
[Quelle und Der ganze Artikel]
Und auch:
Die Spannungen zwischen Türken und Syriern nehmen dem Sommer 2017 drastisch zu, besonders in den Ballungszentren. Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen starben im vergangenen Jahr 35 Personen, davon 24 Syrer. Die wachsende Feindseligkeit hängt nach einer Studie der International Crisis Group auch damit zusammen, dass die Konkurrenz um Arbeit zwischen beiden Gruppen härter wird. Etwa 33 Prozent der türkischen Erwerbsbevölkerung, oft Kurden, schuftet auf dem Bau, in der saisonalen Landwirtschaft, in Textilfabriken; sie verlieren ihre Jobs oder bekommen noch weniger Gehalt als vorher. [a.a.O.] _________________________________

Was macht der Libanon?

ZEIT 28. Juli 2016: Kein Land hat in Relation zur eigenen Bevölkerung mehr syrische Flüchtlinge aufgenommen als der Libanon. In der Bekaa-Ebene ist die Gastfreundschaft langsam am Ende. Bar Elias, das war mal eine kleine Stadt, die rund 40.000 Einwohner zählte. Bevor in Syrien der Krieg ausbrach. Inzwischen, schätzt Bürgermeister Mawas Aragi, leben hier mindestens 100.000 Menschen mehr. Seit in Syrien vor fünf Jahren der Krieg ausbrach, muss sich der kleine Libanon einer gewaltigen Aufgabe stellen: Offiziell sollen mittlerweile zwischen 1,1 und 1,2 Millionen Menschen aus dem Nachbarland hier Schutz suchen, doch es könnten nach manchen Schätzungen auch zwei Millionen und mehr sein – damit wäre bei rund viereinhalb Millionen Einwohnern fast jeder Zweite ein syrischer Flüchtling
Dazu gehören auch Zehntausende Palästinenser, die vor allem aus dem Lager Jarmuk bei Damaskus fliehen mussten, das vom "Islamischen Staat" überrannt wurde. Insgesamt beherbergt der Libanon nun weit mehr als 300.000 Palästinenser, viele schon seit Jahrzehnten. Auf dem Papier ist die Grenze schon seit dem vergangenen Jahr geschlossen, es werden auch keine Syrer mehr registriert. In Bar Elias wissen sie: Das ist nur ein politischer Schritt, der die Zahlen im Zaum hält, mit der Realität hat das nichts zu tun. Und so kippt die Stimmung am Rande der Deponie trotz der Freude über die Hilfe schnell. "Sie sind unsere Gäste, aber ..." beginnen die Sätze, wenn die Rede von den Syrern ist.[...]


Und Jordanien?
Mehr als 600.000 syrische Flüchtlinge leben in Jordanien mit seinen knapp zehn Millionen Einwohnern. Das sind nur die offiziellen Zahlen der UN. Jordaniens Regierung geht von 1,3 Millionen Syrern aus. Was hat das alles mit Deutschland zu tun? Je schwieriger die Situation für Flüchtlinge in Jordanien wird, desto vernünftiger kann es einem Syrer erscheinen, weiterzuziehen.


Und die USA?
Freitag, 15.06.2018
Tausende Kinder hat die Regierung von US-Präsident Donald Trump illegalen Migranten an der Grenze abgenommen. Ob und wann sie ihre Kinder wiedersehen werden, ist unklar. Weil es so viele Kinder sind, wollen die Behörden sogar Zeltstädte errichten. Selbst unter den Republikanern ist die neue Praxis umstritten – um sie zu rechtfertigen, greift das Weiße Haus zu Lügen und Bibel-Zitaten.
Nach Angaben des US-Heimatschutzministeriums wurden allein zwischen dem 19. April und dem 31. Mai im Rahmen dieser Praxis 1995 Kinder an der Grenze zu Mexiko von ihren Eltern getrennt. 1940 Mütter und Väter waren demnach in diesem Zeitraum von der Maßnahme betroffen.
Die US-Behörden hatten im Oktober im Zuge einer „Null-Toleranz"-Politik gegenüber der illegalen Zuwanderung damit begonnen, über die Grenze gelangten Eltern ihre Kinder wegzunehmen und diese in Heimen unterzubringen. Die Familientrennungen haben zu zahlreichen menschlichen Dramen an der Grenze geführt. [...] [Quelle] 
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Quelle - Der Marsch ist ein britisches Fernseh-Drama aus dem Jahr 1990,
das auf einem Drehbuch von William Nicholson basiert.
Er geht von einer unbestimmten Zukunft aus,
in der aufgrund des Klimawandels große Teile Afrikas unbewohnbar geworden sind
und in Europa die rassistischen Spannungen zugenommen haben.

Samstag, Juni 09, 2018

OB Palmer, an Minister Seehofer wegen ANKER-Zentren

Quelle 1 / Quelle 2

06.06.2018
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Herrn Horst Seehofer Alt-Moabit 101
D 10559 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesminister,
die von der Bundesregierung geplante Einrichtung von ANKER-Zentren ist aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Anstrengungen der Kommunen, Flüchtlinge zu integrieren und ihnen eine gute Perspektive zu geben. 

Quelle
Vor Ort machen wir immer wieder die Erfahrung, dass die größten Probleme mit den Asylbewerbern entstehen, die keine Bleibeperspektive haben oder sogar offiziell abgelehnt sind, ohne dass eine Ausreise erfolgt. Das ist menschlich verständlich: Wer ohnehin nichts mehr zu verlieren hat, ist eher geneigt, Risiken einzugehen und dabei auch in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten. Es wird die leider viel zu häufig auftretenden Probleme mit nicht akzeptablem Sozialverhalten und Kriminalität in den Kommunen deutlich verringern, wenn künftig nur noch anerkannte Flüchtlinge auf die Städte und Gemeinden verteilt werden. So verstehe ich das Ziel Ihrer Bemühungen und kann Sie darin nur unterstützen.  

Leider ist das aber nur eine Lösung für die Zukunft. Nach geltendem Recht sind Flüchtlinge spätestens nach zwei Jahren im Land von den Kommunen in Obhut zu nehmen. 
Die Zeit der höchsten Zugangszahlen ist nun genau zwei Jahre vorbei, daher sind nun die Kommunen für alle Asylbewerber zuständig, die im Jahr 2015 und zu Beginn des Jahres 2016 nach Deutschland gekommen sind. Für Tübingen bedeutet das: Von 1400 Asylbewerbern in der Stadt haben über 300 keinen Aufenthaltstitel, weil sie entweder abgelehnt sind oder ihr Verfahren noch beim BAMF anhängig ist. Für diese Gruppe – häufig sind es junge Männer – brauchen wir ebenfalls eine Lösung.

Aus meiner Sicht sollten dazu zwei Strategien kombiniert werden. 

  1. Zum einen müssen diese Menschen Sanktionen spüren, wenn sie das Zusammenleben in der Stadt stören. Das ist bisher nicht der Fall. Bevor Polizei und Justiz einschreiten, muss sehr viel passieren. Einen Einfluss auf den Ausgang des Asylverfahrens hat das wegen der fehlenden Anerkennungschancen ohnehin nicht. Ich hielte es daher für wichtig, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, Personen ohne Anerkennung und Bleibeperspektive, die wiederholt negativ auffallen und das Zusammenleben in den Einrichtungen und den Kommunen massiv stören, an staatliche Einrichtungen wie die ANKER-Zentren rückzuüberstellen. Allein das Risiko, die Vorteile der Integrationsangebote vor Ort zu verlieren, würde viele der betroffenen Personen vorsichtiger machen oder vielleicht sogar zur Raison bringen.
  2. Zum andern sollte es auch für den Personenkreis, der bereits länger im Land ist, keine Bleibeper-spektive hat und dennoch aller Voraussicht nach nicht ausreisen wird – zum Beispiel wegen fehlen-der Kooperation des Herkunftslandes – einen Anreiz geben, sich anzustrengen. Dafür müsste es im Einwanderungsrecht eine Option geben, abgelehnten Asylbewerbern ein Aufenthaltsrecht einzu-räumen, wenn sie die deutsche Sprache erlernt haben, einer Arbeit nachgehen (evtl. beschränkt auf Mangelberufe wie Handwerk und Pflege), unsere Gesetze achten und unsere Gesellschaft respek-tieren. Besonders hilfreich wäre es, wenn die Kommunen in diesen Fällen einen Antrag an das je-weilige Innenministerium des Landes stellen könnten, ein Aufenthaltsrecht zu gewähren. Damit würden die Ordnungsbehörden und Sozialarbeiter der Städte und Kreise endlich ein Instrument erhalten, um Leistung zu belohnen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, aus meiner Sicht leben die Asylbewerber mit schlechter Bleibe-perspektive heute in einem komplett verkehrten Anreizsystem. Anstrengungen werden nicht be-lohnt, Fehlverhalten wird nicht sanktioniert. Es sollte genau umgekehrt sein. Mit meinem Vorschlag möchte ich eine denkbare Lösung dieses Problems anregen. In der Hoffnung auf eine wohlwollende Prüfung meines Vorschlags verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen


Boris Palmer
Oberbürgermeister

Quelle
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"Zum einen müssen diese Menschen Sanktionen spüren, wenn sie das Zusammenleben in der Stadt stören. Das ist bisher nicht der Fall."

Ja, es ist gut zu wissen, wenn ich weiß, was mit mir passiert, wenn ich... .
Und zwar, es vorher zu wissen, bevor ich ES tun werde. Damit ich mir überlegen kann, ob die Sache ihren Preis wert ist.
Und wenn ich mich dann  entscheide, ES trotzdem zu tun, sollte/müsste die Konsequenz auf meine Taten unmittelbar und zügig folgen.
Dazu braucht die Stadt das not-wendige Personal.


Quelle

(Daran scheiter es in Deutschland allerdings dann wahrscheinlich am ehesten; bei der Polzei, bei der Bahn, in den Schulen, bei den Gerichten ... überall wurde/wird Personal eingespart; dort zählt vor allen Dingen: DIE SCHWARZE NULL. Sparen ist die beste Medizin in allen Bereichen. - Okay, bei der Rüstung nicht; aber sonst.)

Singapur geht voran ;-) . Zum Beispiel:
  • Seit 1992 gilt in Singapur ein absolutes Kaugummiverbot. Kaugummis dürfen nicht eingeführt oder verkauft werden. Ausnahmen gibt es nur für medizinisch oder zahnhygienisch erforderliche Produkte. Wer aus dem Nachbarland Malaysia durchreist, muss Kaugummis in einem verschlossenen Behälter verstauen. Grund für den "Kaugummi-Bann" war die Verschmutzung von Straßen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Höchststrafe für den Verkauf beträgt rekordverdächtige 100.000 Dollar. 
Die asiatische Metropole hat eine der niedrigsten Kriminalitätsraten der Welt, erreicht wird sie aber mit Verboten für fast alles und mittelalterlichen Strafen wie Auspeitschen und Erhängen.
  • Wie erwähnt, die Menschen von Singapur halten ihre Stadt gerne sauber – Spucken ist daher hier nicht nur "nicht gern gesehen", sondern strafbar. Wer an öffentlichen Orten, und dazu zählen auch Märkte, Geschäfte, Busse oder Schulen, ausspuckt, kann eine Geldstrafe von 1.000 Dollar aufgebrummt bekommen. Diese Strafbestimmung wird auch tatsächlich vollzogen.
  • Auf der Toilette nicht spülen. Auch in diesem Fall wurde etwas, das in anderen Ländern nur als unhöflich oder unhygienisch gilt, in Singapur zu einer Straftat gemacht. Nach dem Klogang die Spülung nicht zu betätigen kann mit 150 Dollar Buße teuer kommen – für die Verhältnisse vor Ort freilich noch eine harmlose Strafe. Und die Chance, erwischt zu werden, soll Berichten zufolge eher gering sein. 
  • Zuhause nackt sein. "Jede Person, die nackt im öffentlichen Raum erscheint; oder im privaten Raum, wenn sie dabei öffentlich sichtbar ist, ist eines Vergehens schuldig", heißt es im Gesetz. Das Verbot erstreckt sich als auch auf die eigene Wohnung oder ein Hotelzimmer, wenn man etwa durch ein Fenster von der Straße aus zu sehen ist. Es ist also ratsam, in Singapur stets die Vorhänge gut zuzuziehen, denn auf das Vergehen stehen 2.000 Dollar Strafe oder bis zu drei Monate Haft.  _________________________________

Okay. Es muss ja nicht gleich wie in Singapur sein.
Und mit Geldstrafen von 1000 Dollar sieht es bei Flüchtlingen auch nicht so gut aus:

Das Kleingeld der Flüchtlinge
Auch in Deutschland müssen Flüchtlinge Bargeld und Wertsachen abgeben, und zwar schon seit den 1990er Jahren. Nur: Meistens haben sie gar nichts.
Von Simone Gaul
21. Januar 2016

"Ich bin nicht Polizist geworden, um Flüchtlinge zu plündern." Dieser Facebook-Post eines dänischen Polizisten namens Jacob Nielsen sorgte im Dezember [2015] für Aufsehen. Vorher war bekannt geworden, dass die dänische Regierung plant, Flüchtlinge bei ihrer Ankunft auf Wertsachen und Bargeld zu durchsuchen und ihnen beides abzunehmen, wenn es einen Wert von 3.000 Kronen (rund 400 Euro) übersteigt. Nielsen spielte auf Praktiken der Nazis an und auch die Washington Post zog diesen Vergleich. 

Jetzt schaffte es eine neue Meldung in die Schlagzeilen: Auch in Bayern und Baden-Württemberg müssen Flüchtlinge Bargeld und Wertsachen abgeben. In Bayern dürften Flüchtlinge bei ihrer Ankunft 750 Euro Bargeld behalten, in Baden-Württemberg 350 Euro, das berichtete zunächst die Bild-Zeitung, bald übernahmen Agenturen und andere Medien die Meldung. 
Tatsächlich nehmen nicht nur diese beiden, sondern fast alle Bundesländer in Deutschland Asylbewerbern einen Teil ihres Vermögens ab – sofern denn welches vorhanden ist. Grundlage dafür sind die Paragrafen 7 und 7A des Asylbewerberleistungsgesetzes des Bundes, beide stammen bereits aus den 1990er Jahren. [Quelle]
Dann bliebe noch Auspeitschen und Erhängen übrig? Geht bei uns aber auch nicht. 
Was dann?

Sehr geehrter Herr Bundesminister...
Wenn ich an Singapur denke (siehe oben) oder an Australien (Seit der nationalliberalen Regierung von Tony Abbott, die 2013 an die Macht kam, wurde der Slogan stop the boats zum Programm einer Operation Sovereign Borders (deutsch: Maßnahme: souveräne Grenzen) erklärt, eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Boatpeople. Derzeit werden Asylsuchende (Stand April 2017), die kein Einreisevisum vorweisen können, aufgrund der geltenden Rechtslage in Einwanderungshaft genommen und in Internierungslagern in In- oder Ausland untergebracht. Bootsflüchtlinge lässt Australien nicht ins Land. Sie werden auf abgelegenen Inseln interniert), also wenn ich an Singapur und Australien denke, dann finde ich Ihre Idee mit den ANKER-Zentren gar nicht sooo schlecht. Vergleichsweise human. Oder? Mit freundlichen Grüßen, Ihr XYZ 
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Quelle (Juli 2017) 



 Quelle