Quelle: FNP vom 5.6.2018 |
Die AfD will die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung von einem Bundestagsausschuss untersuchen lassen.
- Fraktionschef Gauland sagte in Berlin, der Untersuchungsausschuss solle sich über die Vorgänge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hinaus mit der gesamten Flüchtlingspolitik seit 2014 befassen.
- Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Storch erklärte, es solle auch in den Blick genommen werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Bundesregierung im September 2015 entschied, dass tausende in Budapest gestrandete Flüchtlinge nach Deutschland einreisen durften. Um die nötige Zustimmung für den Ausschuss von 25 Prozent der Abgeordneten zu erhalten, will die AfD auf die anderen
Oppositionsparteien zugehen. [Quelle]
- Der Fraktionsvize der FDP [Stepahn Thomae] vergleicht den Fall mit fünf Kreisen; und zählt, von innen nach außen, auf:
- Die Bamf-Außenstelle Bremen,
- die Bamf-Zentrale,
- das Bundesinnenministerium,
- das Bundeskanzleramt.
- Und die Kanzlerin.
- Und dann sagt Thomae noch, dass die FDP sich in dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA), den sie im Bundestag durchsetzen will, von innen nach außen vorarbeiten will. ... Dass es, politisch, genau andersherum ist, dass sie selbst im Zentrum der Affäre steht, hatte Merkel selbstverständlich begriffen, sobald klar war, dass die Affäre des Bamf Bremen auch eine der Zentrale in Nürnberg ist. [Quelle]
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Untersuchungs-Ausschuss: Ja, warum nicht auch?
Und:
Wenn daraus etwas Sinnvolles werden soll, dann muss die Flüchtlingspolitik nicht erst ab 2014 oder 2015 analysiert werden, sondern ab etwa 1990. (Gauland und der AfD geht es ganz sicher nicht darum, die Flüchtlingspolitik sorgfältig zu untersuchen, sondern ja, das Ziel von Gauland und Lindner u.a., von AfD und FDP, ist die Kanzlerin, "Merkel muss weg" (AfD muss her).
Warum ab (etwa) 1990?
Schon damals wusste man, was auf Westeuropa und Deutschland zukommen würde. Deutschland war damals - unter Kanzler (1982 - 1998) Kohl auch nicht untätig und hatte darauf reagiert: Mit der Änderung des Grundgesetzes, der Einfügung des Artikels 16a in das Grundgesetz um Jahr 1993, der eigentlich! sicher stellen sollte, dass praktisch gar keine AsybewerberInnen deutschen Boden betreten können, es sei denn, sie springen mit dem Fallschirm über Deutschland ab.
September 1991 |
De facto hatte Deutschland seitdem die ganze "Last der Flüchtlingsströme" all den "sicheren Drittstaaten" um Deutschland herum aufgebürdet. - Das haben diese Staaten lange auch 25 Jahre lang (unter Kanzler Kohl, dann 1998 unter Kanzler Schröder, seit 2005 unter Kanzlerin Merkel) brav mitgemacht - warum auch immer.
Erst Herbst 2015 wehrten sich diese Länder gegen die ungerechte und unsolidarische deutsche Gesetzgebung und winkten die Flüchtlinge einfach durch. ... Das war auch legitim so. Dafür wurde Frau Merkel zu Recht u.a. von den deutschen Kirchen und großen Teilen der deutschen und internationalen Bevölkerung gelobt und gewürdigt. --- Jetzt fragen Gauland und andere scheinheilig, es solle geklärt werden, wer 2015 nicht den Schießbefehl gegeben hat, sondern statt dessen den "Befehl" zur Öffnung der Grenzen. Jedermann weiß, was Anfang der 1990er Jahre in Europa los war und was danach in Libyen, Syrien, Afghanistan, Irak usw. geschah. Und viele deutsche Kanzler/innen und Innenminister (Schäuble, Kanther, Schily, Schäuble, de Maizière, de Maizière) haben sich seit 1993 unter dem schönen Artikel 16a GG innerhalb ihrer schönen deutschen Grenzen vor dem Elend der Welt in Sicherheit gefühlt und den Schlaf der Gerechten geschlafen. - Das war ein Fehler. Und ein Irrtum. Vor 25 Jahren, nicht 2015.
August 2017 |
März 2015 |
Der Fehler wurde ungefähr 25 Jahre vor dem Sommer 2015 gemacht - und nun erntet "man"(wer ?), was damals gesät wurde.
Siehe auch:
- Flucht nach Europa. Streit um die Abschiebe-Praxis
- Flucht nach Europa. Ursachen, Konflikte, Folgen
- Mehr lesen
Dezember 2016 |
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